§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen „Theatergruppe Senfkorn e.V."

2. Der Verein hat seinen Sitz in Hohenselchow und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

3. Der Verein wurde am 01.09.2015 errichtet.

4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch eine kontinuierliche Theaterarbeit mit Proben und Aufführungen.

3. Der Verein versteht sich als Nachfolger der kirchlichen Theatergruppe. Er ist bestrebt, deren Intention fortzuführen und orientiert sich an christlichen Werten und deren Vermittlung. Unabhängig von seiner politischen Einstellung, seinem Bekenntnis, seiner Herkunft oder seiner sozialen Stellung soll es jedem/jeder möglich sein, unsere Veranstaltungen zu besuchen oder aktiv mitzugestalten. Mit dem Verzicht auf einen festen Eintrittspreis wird die finanzielle Barriere für den
Besucher äußerst niedrigschwellig gehalten. Eintritt wird nach der Aufführung gezahlt, jeweils wie der Zuschauer die Vorstellung bewertet.

4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Erhebung vonMitgliedsbeitrag

1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele
des Vereins unterstützen und die Satzung sowie die
Geschäftsordnung akzeptieren.

2. Über den Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand.

3. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Ernennung von Ehrenmitgliedern.

4. Zur Förderung des Vereinszwecks ist das Mitglied zur Erbringung von
Gemeinschaftsleistungen verpflichtet.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet a. mit dem Tod des Mitglieds, b. durch freiwilligen Austritt, c. durch Ausschluss aus dem Verein.

2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.

3. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu rechtfertigen. Eine etwaige schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen. Gegen den Beschluss auf Ausschluss kann das Mitglied bei der nächsten
Mitgliederversammlung Beschwerde einlegen.

4. Aus der Beendigung der Mitgliedschaft entsteht keinerlei Anspruch auf Anteile aus dem Vereinsvermögen.

§ 5 Organedes Vereins

1. der Vorstand

2. die Mitgliederversammlung

3. die Revisoren

§ 6 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei bis maximal fünf Personen, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und bis zu 2
Beisitzern. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden bzw. den Stellvertreter vertreten. Jeder besitzt Alleinvertretungsbefugnis. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist zulässig.

§ 7 Amtsdauer des Vorstands

1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.

§ 8 Beschlussfassung des Vorstands

1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder vom
stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder per E-Mail einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von drei Tagen einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht.

2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter
der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, anwesend sind.

3. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.

4. Die Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden geleitet, bei dessen Abwesenheit durch den
stellvertretenden Vorsitzenden.

5. Die Beschlüsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom
Sitzungsleiter zu unterschreiben.

6. Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Wege, per E-Mail oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung dazu erklären.

§ 9 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden einmal im Jahr, mindestens vier Wochen vorher, unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen.

2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wennmindestens 1/3 der Mitglieder unter Angabe der Gründe die Einberufung verlangt.

3. Die Mitgliederversammlung ist stets beschlussfähig.

4. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, welches vom Protokollführer und vom
Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

5. In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied (auch ein Ehrenmitglied)
eine Stimme.

6. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

a. Festlegung der aus der Vereinsmitgliedschaft resultierenden Rechte und
Pflichten

b. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes und der Revisoren

c. Entlastung, Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes

d. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

e. Ernennung von Ehrenmitgliedern

f. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

§ 10 Kassenprüfer (Revisoren)

1. Die Kassenprüfer werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt.

2. Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vereinsvorstand angehören.

3. Die Kassenprüfer kontrollieren mindestens einmal jährlich die Kassenführung der Theatergruppe Senfkorn. e.V. und fertigen eine Niederschrift an, die der Mitgliederversammlung vorzulegen ist.

4. Bei Unstimmigkeiten der Kassenführung ist der Vereinsvorstand sofort zu unterrichten.

§ 11 Satzungsänderung

1. Eine Änderung oder Neufassung der Satzung kann nur auf der Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn 3/4 der anwesenden Mitglieder dem zustimmen.

§ 12 Vermögen

1. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

2. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können an ehrenamtlich tätige Mitglieder für die Erledigung besonderer Aufgaben angemessene pauschale Aufwandsentschädigungen oder angemessene sonstige Vergütungen gezahlt werden.

§ 13 Haftung

1. Der Verein haftet für Unfälle und sonstige Schäden nur im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. §276 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

§ 14 Datenschutz

Im Rahmen der Mitgliedschaft werden von den Mitgliedern folgende Daten (Name, Adresse, Telefonnummer), erhoben, verwaltet und gespeichert. Sie dürfen ausschließlich für interne Belange des Vereins verwendet werden. Der Verein veröffentlicht auf seiner Homepage Name und Foto jedes Mitglieds zu Präsentationszwecken, wenn die Mitgliederversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat und das Mitglied dem nicht widersprochen hat.

§ 15 Auflösung des Vereins

Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das nach Deckung etwaiger Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen an eine juristische Persondes öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Kunst und Kultur.

§ 16 Inkrafttreten

Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 01.09.2015 beschlossen und tritt am selben Tage in Kraft.

 

Satzung Der Theatergruppe Senfkorn Beglaubigte Form Pdf